AGB

Letzte Aktualisierung: 08.05.2024 | 14:26 Uhr

 

§1 Allgemeine Vermietungsbedingungen

Knight-Rider.NRW, im folgenden ggf. auch Vermieter genannt, vermietet das beschriebene Fahrzeug gemäß den beschriebenen Bedingungen und den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche der Mieter mit seiner Auftragserteilung anerkennt. Der Mieter erklärt, dass er zur Auftragserteilung berechtigt ist und zur Zahlung der gesamten direkten und indirekten Vermietungskosten bereit und in der Lage ist. Der Auftraggeber hat für die Durchführbarkeit des Auftrages zu sorgen, sofern nicht höhere Gewalt ihn daran hindert. Den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten. Ansonsten kann der Vermietungsvorgang sofort abgebrochen werden.

 

§2 Miet- oder Eventdauer / Übergabe / Rückgabe / Zustellung & Abholung

Die Mietdauer startet mit Übergabe des Fahrzeugs und wird mit Abholung beendet. Eine Kündigung nach gestarteter und vor beendeter Mietdauer ist ausgeschlossen. Die Übergabe des Fahrzeugs findet je nach Absprache an gewünschten und abgesprochenen Ort statt. Bei Übergabe wird ein Protokoll über vorhandene Mängel, Beschädigungen, Fahrleistung etc. festgehalten und vom Vermieter und Mieter unterschrieben.

Der Vermieter kann den Vertrag vor Übergabe kündigen, sofern ein außerordentlicher Grund vor Mietstart vorliegt, wie zB: Beschädigungen am Fahrzeug, Krankheit des Fahrers, Panne, etc. Bei einem solchen Fall verpflichtet sich der Vermieter den Mieter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Für durch einen so begründeten Ausfall eines Fahrzeuges können keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter geltend gemacht werden.

Das Fahrzeug kann nur mit einem Fahrer gemietet werden und nicht zum selber fahren. Das Fahrzeug wird entweder während des Events von dem mit gebuchten Fahrer bewegt (Der Mieter kann während der Fahrt als Beifahrer nach Absprache mitfahren), oder von diesem am gewünschten Ort abgestellt und wieder abgeholt.

 

§3 Anzahlungen

Sofern nicht anders besprochen, gelten Anzahlungen für verbindliche Reservierungen und sind nicht erstattungsfähig. Sollte der Termin Seitens des Kunden nicht wahrgenommen werden oder abgesagt werden, so wird die bereits gezahlte Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten.

Ausnahmen hiervon sind natürlich Absagen Seitens des Anbieters in etwa durch private Umstände oder Krankheit, hier wird i.d.R. allerdings zuvor ein Ersatztermin angeboten. Sollte kein Ersatztermin Seitens des Kunden gewünscht sein, so verfällt die Anzahlung ebenfalls als Aufwandsentschädigung.

 

§4 Rauchen

Das Rauchen im Fahrzeug ist strengstens untersagt! Wird gegen das Rauchverbot verstoßen, so ist der Mieter gegenüber dem Vermieter zu einer Zahlung in Höhe der Reinigungskosten (durch eine Firma) sowie einer Vertragsstrafe von 100€ berechtigt.

 

§5 Schön-Wetter Police

Wir behalten uns das Recht vor, den Auftrag aufgrund von schlechten Wetterbedingungen oder Vorhersagen (zB Regen, Hagel, Schnee, etc.) kurzfristig vor dem Termin abzusagen. In diesem Fall werden bereits getätigte Zahlungen unverzüglich zurück erstattet oder ein neuer Termin für das Event ausgemacht. Ein Anspruch auf Schadensersatz des Mieters besteht in dem Falle nicht.

 

§6 Mietpreis / Zahlungsart

Der Mietpreis wird im Vorfeld per eMail, persönlich oder telefonisch besprochen und schriftlich im Mietvertrag oder Auftrag festgehalten und vom Vermieter und Mieter unterschrieben. Im Mietpreis inbegriffen sind die Spritkosten, Verschleiß, Strom sowie ein Fahrer bei Bedarf.Der Mietpreis ist vor Mietbeginn per Überweisung, Barzahlung oder per Paypal an den Vermieter zu errichten. Außerordentliche Kosten, zB deutlich höherer Spritverbrauch durch längere nicht abgesprochene Fahrten, werden nachträglich in Rechnung gestellt. Der Mietpreis wird ohne anrechnung von Ust in Rechnung gestellt, da Kleinunternehmer nach §19 UstG.

 

§7 Schäden am Fahrzeug, Haftung des Mieters

Der Fahrzeugzustand wird bei Übergabe im Vertrag festgehalten. Treten während der Miete Schäden am Fahrzeug auf, die nicht durch den Vermieter verursacht wurden, so muss dies der Mieter dem Vermieter unverzüglich berichten. In diesem Fall wird die Beschädigung mit der zuvor eingezogenen und besprochene Kaution verrechnet und ggf. weitere Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls ist der Mieter dazu berechtigt, ein Gutachten über den Schaden zu verlangen und die Abdeckung der Kosten über die Haftpflichtversicherung des Mieters abzuwickeln. Die Kosten für das Gutachten werden dann ebenfalls vom Mieter getragen.

 

§8 Versicherungen

Der Vermieter versichert, dass das Auto während der gesamten Mietdauer Haftpflichtversichert und Vollkasko ist.

 

§9 Sicherheiten

Der Vermieter behält sich das Recht vor, für die Mietdauer eine Kaution zu verlangen, welche vor Mietbeginn in Bar, per Überweisung oder per Paypal zu errichten ist. Bei Mängelfreier Rückgabe des Fahrzeugs wird die Kaution mit gleicher Zahlungsweise an den Mieter zurück erstattet. Die Höhe der Kaution hängt von der Länge, Ort und Art der Miete ab und wird individuell vom Vermieter verlangt. Der Vermieter hat das Recht, auf eine Kaution zu verzichten.

 

§10 Zahlungsverzug / Nichtzahlung

Nach Abgeschlossenen Vertrag ist der Mieter zur Zahlung des im Mietvertrag genannten Betrages verpflichtet. Zahlt der Mieter nicht pünktlich, so behält sich der Vermieter das Recht vor, Mahnungen mit 5,- EURO Mahngebühren sowie Verzugszinsen i.H.v 10% des Mietpreises ohne Nachweise auszustellen. Bei weiterem Verzug der Zahlungen kann der Vermieter den Vertrag für ungültig erklären, fristlos kündigen und ist nicht weiter zur Einhaltung verpflichtet. Knight-Rider.NRW behält sich das Recht weiterer, zB gerichtlicher Schritte, vor.

 

§11 Nichterfüllung

Der Vermieter haftet nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, sofern dies auf unvorhergesehene Defekte oder Beschädigungen (siehe auch Punkt “Schäden am Fahrzeug, Haftung des Mieters”) beruht. Ebenfalls haftet der Vermieter nicht für die Nichterfüllung, sofern dies auf Dritte oder Örtliche Gegebenheiten beruht (z.B. Stau oder Polizeiliche Kontrollen).

 

§12 Haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden und deren Folgeschäden, die er selber oder jemand anderes während der Mietdauer am Fahrzeug verursacht hat. Bei Schäden haftet der Mieter für die Abschlepp- und/oder Reparaturkosten, Wertminderungen etc, sofern die Versicherung des Vermieters dafür nicht aufkommt. In dem Fall obliegt es dem Vermieter, weitere Schadensersatzansprüche gegenüber dem Mieter geltend zu machen.

 

§13 Mündliche Absprachen

Mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung (eMail, SMS, Whatsapp, Papierform) und sind ansonsten nicht gültig.

 

$14 Gutscheine

Gutscheine für Erlebnisfahrten oder andere Events können zum Verschenken erworben werden. Die Gutscheine sind ab Ausstellung (Datum auf dem Gutschein) für 1 Jahr gültig und enthalten das in der zugehörigen Rechnung enthaltene Paket (zB 1 Std. Erlebnisfahrt).

Eine Barauszahlung des Gutschein- bzw. Auftrag-Wertes ist nicht möglich. Der Gutschein ist jedoch nicht personalisiert und kann weitergegeben/verschenkt/verkauft werden. Die Gutscheine sind mit speziellen Nummern versehen und für die einmaligen Einlösung bestimmt und werden nach dem Event oder Ablauf ungültig und sind im System gesperrt.

 

$15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist die Gemeinde Ascheberg, PLZ 59387 in NRW, Deutschland.