Allgemeine Geschäftsbedingungen von KNIGHT-RIDER.NRW | Timo Klemp | Hoppenberg 13 | 59387 Ascheberg
§1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Buchungen, Erlebnisfahrten, Eventeinsätze, Präsentationen, Fahrzeugvorführungen sowie sonstige Leistungen von Knight-Rider.NRW, nachfolgend „Anbieter“ genannt.
Mit der Buchung erkennt der Kunde diese Bedingungen verbindlich an.
Bei dem angebotenen Fahrzeug handelt es sich um ein individuelles Show- und Eventfahrzeug mit besonderem Sammler- und Einzelstückcharakter. Das Fahrzeug wird ausschließlich mit Fahrer bereitgestellt. Ein Selbstfahren durch den Kunden ist ausgeschlossen.
§2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt das Fahrzeug ausschließlich für gebuchte Events, Erlebnisfahrten, Foto-/Videoaufnahmen, Präsentationen oder vergleichbare Veranstaltungen bereit.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Rechnung oder der schriftlichen Terminbestätigung.
Der Anbieter ist berechtigt, Anweisungen zur Sicherheit, zum Fahrzeugschutz oder zum Ablauf der Veranstaltung zu erteilen. Diesen ist Folge zu leisten.
Bei grobem Fehlverhalten, Sicherheitsrisiken oder Missachtung der Anweisungen kann die Durchführung jederzeit abgebrochen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
§3 Zahlung und Terminreservierung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung des vereinbarten Betrages im Voraus per Überweisung oder Paypal.
Erst nach Zahlungseingang gilt der Termin als verbindlich reserviert.
Individuelle Anzahlungen oder abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Absprache.
Der Anbieter behält sich vor, Termine bei ausbleibender Zahlung anderweitig zu vergeben.
§4 Terminabsagen, Verschiebungen und Wetterbedingungen
Mit der verbindlichen Buchung wird der gewünschte Termin exklusiv für den Kunden reserviert. Aufgrund des organisatorischen Aufwandes sowie der Blockierung weiterer Buchungsanfragen gelten folgende Regelungen:
Bei einer Absage oder Verschiebung des Termins bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin wird eine pauschale Reservierungsentschädigung in Höhe von 25 % des vereinbarten Gesamtbetrages fällig. Bereits geleistete Zahlungen werden entsprechend angerechnet.
Bei einer Absage oder Verschiebung innerhalb von 30 Tagen vor dem Termin kann eine pauschale Reservierungs- und Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages berechnet bzw. einbehalten werden.
Bei einer Absage oder Verschiebung innerhalb von 14 Tagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen kann der vollständige vereinbarte Betrag berechnet bzw. einbehalten werden, da der Termin kurzfristig in der Regel nicht anderweitig vergeben werden kann.
Schlechtes Wetter, insbesondere starker Regen, Sturm oder sonstige ungeeignete Wetterbedingungen, können aus Gründen des Fahrzeugschutzes sowie der sicheren Durchführung zu einer Terminverschiebung führen.
Im Falle einer Absage oder Verschiebung wird dem Kunden grundsätzlich vorrangig ein Ersatztermin angeboten. Bereits geleistete Zahlungen behalten hierfür ihre Gültigkeit und werden auf den Ersatztermin angerechnet.
Sollte aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, dauerhaft kein geeigneter Ersatztermin zustande kommen, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden anstelle einer Barauszahlung einen übertragbaren Gutschein über den anzurechnenden Betrag auszustellen.
Der Gutschein ist ab Ausstellungsdatum 24 Monate gültig und kann für sämtliche Leistungen des Anbieters verwendet werden.
Sollte auch eine Gutscheinnutzung dauerhaft nicht möglich oder unzumutbar sein, erfolgt eine angemessene Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen unter Berücksichtigung bereits entstandener Ausfall- und Reservierungsschäden, der Dauer der exklusiven Terminreservierung sowie bereits erbrachter Leistungen.
Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
§5 Fahrzeugnutzung und Verhalten
Das Fahrzeug darf ausschließlich durch den Anbieter bzw. dessen Fahrer bewegt werden.
Das Berühren empfindlicher Fahrzeugteile (zB den empfindlichen Lack), Bedienelemente oder technischer Einrichtungen ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung gestattet.
Das Betreten sowie das Platznehmen im Fahrzeug ist ausschließlich unter Anleitung und im Beisein des Besitzers bzw. Fahrers gestattet.
Der Anbieter behält sich jederzeit das Recht vor, das Fahrzeug während Veranstaltungen oder Events vor direktem Zugriff zu schützen oder den Zugang zeitweise einzuschränken.
Im Fahrzeug sowie in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs sind mutwillige Beschädigungen, unangemessenes Verhalten oder gefährdende Handlungen untersagt.
Der Anbieter ist berechtigt, Personen bei unangemessenem Verhalten von der Veranstaltung auszuschließen.
§6 Rauchverbot / Verschmutzungen
Das Rauchen im Fahrzeug ist strengstens untersagt.
Bei Verstößen oder außergewöhnlichen Verschmutzungen behält sich der Anbieter vor, die tatsächlich entstandenen Reinigungs-, Aufbereitungs- und Ausfallkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
§7 Schäden und Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst oder durch Begleitpersonen verursacht werden.
Hierzu zählen insbesondere:
- Lackschäden
- Beschädigungen im Innenraum
- technische Schäden
- mutwillige Beschädigungen
- Verschmutzungen mit erhöhtem Reinigungsaufwand
Der Anbieter ist berechtigt, Reparatur-, Wertminderungs-, Gutachter- sowie Ausfallkosten geltend zu machen, soweit diese nicht durch eine Versicherung gedeckt sind.
§8 Technische Defekte / Höhere Gewalt
Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Verzögerungen aufgrund:
- technischer Defekte
- Pannen
- Verkehrsbehinderungen
- Unfällen
- Witterungseinflüssen
- behördlichen Maßnahmen
- höherer Gewalt
- Krankheit des Fahrers oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse
In solchen Fällen wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters vorliegt.
§9 Versicherungen
Das Fahrzeug ist während der Durchführung haftpflichtversichert sowie vollkaskoversichert.
Ein Anspruch des Kunden gegenüber der Versicherung des Anbieters besteht nicht.
§10 Foto-, Video- und Social-Media-Aufnahmen
Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen entstehen.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Aufnahmen des Fahrzeugs sowie allgemeine Veranstaltungsaufnahmen zu Werbe- und Präsentationszwecken auf Webseiten oder Social-Media-Plattformen verwendet werden dürfen, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
Der Kunde kann einer Veröffentlichung personenbezogener Aufnahmen jederzeit ausdrücklich widersprechen.
§11 Gutscheine
Gutscheine können für Erlebnisfahrten oder sonstige Leistungen erworben werden.
Die Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig. Es sei denn, es wird eine andere Laufzeit vereinbart (einsehbar auf der Rechnung).
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar, jedoch nur einmal einlösbar.
§12 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
Der Anbieter behält sich vor, offene Forderungen nach erfolgloser Mahnung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsbeistand weiterzugeben.
§13 Textform
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. eMail oder WhatsApp).
§14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§15 Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
§16 Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Der Anbieter ist jedoch weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


